Verkaufs- und Lieferbedingungen
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. HINTERGRUND UND GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für jede Zusammenarbeit zwischen Fourcom ApS („Fourcom“) und dem Kunden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
1.2 Die Zusammenarbeit mit Fourcom kann entweder auf der Grundlage eines Kaufs durch den Kunden oder auf der Grundlage von Vereinbarungen erfolgen, nach denen der Kunde als Wiederverkäufer von Produkten von Fourcom tätig wird. Daher sind die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht in jeder Hinsicht für alle Kunden gleichermaßen relevant.
1.3 Jede Bezugnahme in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen auf einen „Kunden“ umfasst sowohl Kunden als auch Wiederverkäufer.
2. BESTELLUNGEN UND LIEFERUNG
2.1 Jede Bestellung sowie jedes von den Vertriebsmitarbeitern von Fourcom abgegebene Angebot gilt als von Fourcom angenommen, sobald Fourcom die Bestellung schriftlich bestätigt. Die Bestätigung muss ein voraussichtliches Lieferdatum sowie den vollständigen Preis enthalten. Auf Anfrage erhält der Kunde Zugangsdaten zur Nutzung des B2B-Webshops von Fourcom.
2.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist jede Bestätigung eines Lieferdatums lediglich als Schätzung anzusehen und für Fourcom nicht bindend.
2.3 Etwaige vereinbarte Liefertermine stehen in jeder Hinsicht unter dem Vorbehalt von Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Epidemieausbrüchen und/oder anderen Umständen, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern und außerhalb des Einflussbereichs von Fourcom liegen.
2.4 Sollte Fourcom Kenntnis davon erlangen, dass eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich ist, wird der Kunde hierüber schriftlich informiert. Diese Mitteilung hat ein neues voraussichtliches Lieferdatum zu enthalten.
2.5 Wird dem Kunden ein verlängertes voraussichtliches Lieferdatum gemäß Ziffer 2.4 mitgeteilt, ist der Kunde berechtigt, seinen Kauf der betreffenden Produkte zurückzuziehen.
3. PREISE
3.1 Für Kunden, die Produkte von Fourcom erwerben und keine Wiederverkäufer sind, sind die Preise im Webshop von Fourcom verfügbar oder können auf Anfrage bereitgestellt werden.
3.2 Alle gegenüber Kunden und Wiederverkäufern angegebenen Preise werden in Dänischen Kronen (DKK), Schwedischen Kronen (SEK), Euro (EUR) und US-Dollar (USD) ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
4. TECHNISCHE ANGABEN, PRODUKTINFORMATIONEN UND SONSTIGE INFORMATIONEN
4.1 Sämtliche technischen Angaben, Produktinformationen und sonstigen Informationen, die beispielsweise in Broschüren, Preislisten oder ähnlichen Unterlagen enthalten sind, sind als annähernd und unverbindlich anzusehen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
5. PRODUKTÆNDRINGER
5.1 Fourcom behält sich das Recht vor, vor der Lieferung Änderungen am Design, an Herstellungsverfahren oder an sonstigen Merkmalen vorzunehmen, die Fourcom für erforderlich hält.
5.2 Solche Änderungen berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt von seiner Bestellung, wenn der Kunde nachweisen kann, dass ein bestimmtes Design, Herstellungsverfahren oder eine vergleichbare Eigenschaft eine Voraussetzung für die Bestellung war.
5.3 Ein Rücktritt von einer Bestellung gemäß den Ziffern 5.1 und 5.2 berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz oder einer sonstigen Entschädigung.
6. KOSTEN
6.1 Alle in Preislisten, Auftragsbestätigungen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich Transportkosten, Mehrwertsteuer sowie etwaiger Abgaben, Steuern und Zölle, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. LIEFERUNG, ZAHLUNG UND GEFAHRÜBERGANG
7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde den Transport organisiert, erfolgen die Lieferungen Ex Works (Incoterms® 2020) ab dem Lager bzw. Standort von Fourcom.
7.2 Sofern vereinbart wurde, dass Fourcom den Transport organisiert, erfolgen die Lieferungen DAP (Delivered at Place, Incoterms® 2020) ab dem Lager bzw. Standort von Fourcom.
7.3 Die jeweilige Lieferkondition ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, einschließlich der Auftragsbestätigung.
8. BETALINGSBETINGELSER
8.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Die Rechnungsstellung erfolgt, sobald eine Bestellung von Fourcom versandt wurde.
8.2 Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, ist Fourcom berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat zu verlangen. Darüber hinaus ist Fourcom berechtigt, Mahngebühren gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erheben. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf aufgelaufene Zinsen angerechnet.
8.3 Alle von Fourcom an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fourcom.
8.4 Fourcom ist berechtigt, die Zahlungsbedingungen einseitig zu ändern, wenn der Kunde eine oder mehrere Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt oder wenn Fourcom berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dem Kunden ist jedoch Gelegenheit zu geben, solche Bedenken zu widerlegen.
8.5 Fourcom ist jederzeit berechtigt, die Lieferung von Produkten zu verweigern, wenn der Kunde eine oder mehrere Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt.
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Fourcom mit Forderungen von Fourcom aufzurechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.7 Holt der Kunde die Produkte nicht innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Zeitpunkt ab, zu dem die Produkte Ex Works am Standort von Fourcom bereitgestellt wurden, ist Fourcom zusätzlich zum Kaufpreis berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von DKK 265,00 pro Bestellung sowie die üblichen Lagerkosten zu verlangen. Fourcom ist darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Bestellung auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zu versenden.
9. MÄNGEL
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung sorgfältig zu untersuchen, um sicherzustellen, dass diese keine erkennbaren Mängel aufweisen.
9.2 Fourcom verpflichtet sich, innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Lieferung Ersatzlieferungen oder Reparaturen (nach Wahl von Fourcom) vorzunehmen, sofern die gelieferten Produkte Mängel aufweisen, die auf fehlerhafte Konstruktion, Herstellung oder Materialien zurückzuführen sind.
9.3 Beruht ein Mangel auf mangelnder Wartung, unsachgemäßer Verwendung, technischen Eingriffen oder Änderungen ohne schriftliche Zustimmung von Fourcom, außergewöhnlichen klimatischen Einwirkungen oder normalem Verschleiß, ist Fourcom nicht verpflichtet, Anfragen auf Ersatzlieferung oder Reparatur zu akzeptieren.
9.4 Möchte sich der Kunde auf Ziffer 9.1 berufen, so hat er dies unverzüglich und spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen, nachdem er den Mangel erkannt hat oder hätte erkennen müssen, schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung muss eine vollständige Dokumentation des Mangels enthalten.
9.5 Akzeptiert Fourcom einen Anspruch gemäß Ziffer 9.1, trägt der Kunde sämtliche Kosten und Risiken des Transports zu Fourcom. Ersatzgelieferte oder reparierte Produkte werden CPT (Incoterms® 2020) an den Kunden versandt.
9.6 Führt Fourcom Untersuchungen, einschließlich Tests, an einem Produkt durch, das der Kunde als mangelhaft bezeichnet hat, und ergibt die Untersuchung oder der Test, dass das Produkt tatsächlich keinen Mangel aufweist, wird dem Kunden der gesamte von Fourcom erbrachte Aufwand in Rechnung gestellt.
10. HAFTUNG
10.1 Fourcom haftet ausschließlich für die Ersatzlieferung oder Reparatur mangelhafter Produkte gemäß Ziffer 9.1 und kann unter keinen Umständen, einschließlich im Falle verspäteter Lieferung, für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die dem Kunden entstehen, einschließlich indirekter Schäden oder Verluste.
10.1.1 Macht ein Dritter gegenüber Fourcom Ansprüche geltend, die über die in den Ziffern 9 und 10 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelte Haftung hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, Fourcom von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die über Fourcoms Haftung gegenüber dem Kunden hinausgehen.
10.2 Produkthaftung
10.2.1 Fourcom haftet für Schäden, die aufgrund eines Mangels der erworbenen Produkte entstehen, ausschließlich im Umfang der zwingenden Bestimmungen des jeweils anwendbaren Produkthaftungsrechts.
10.2.2 In jedem Fall ist die Haftung von Fourcom auf einhundert Prozent (100 %) des Kaufpreises des betreffenden Produkts bzw. der betreffenden Produkte begrenzt.
11. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
11.1 Jede Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum von Fourcom, einschließlich beispielsweise Logos, Bilder, Designs, technisches Know-how, Goodwill und ähnlicher Rechte, steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung oder Ablehnung durch Fourcom. Sämtliche derartigen Rechte am geistigen Eigentum verbleiben bei Fourcom. Eine Zustimmung zur Nutzung durch den Kunden stellt weder eine Übertragung von Rechten noch eine Zustimmung zu einer Nutzung außerhalb des Umfangs der Zusammenarbeit dar.
12. NUTZUNGSRECHT
12.1 Das Nutzungsrecht des Kunden an Softwareprodukten, einschließlich Lizenzen, ist strikt auf den vorgesehenen Anwendungsbereich des Produkts beschränkt, einschließlich der schriftlichen Bedienungsanleitungen und/oder Lizenzbedingungen, die von Fourcom oder, sofern der Hersteller eine andere juristische Person ist, vom Hersteller bereitgestellt werden. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Produkte zu anderen Zwecken oder entgegen den Bedienungsanleitungen oder Lizenzbedingungen zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Bedienungsanleitungen und Lizenzbedingungen einzuhalten.
12.2 Das Nutzungsrecht des Kunden an erworbenen Softwareprodukten gilt in jeder Hinsicht als nicht übertragbar und nicht exklusiv.
12.3 Das Nutzungsrecht des Kunden setzt die fristgerechte Zahlung aller in Rechnung gestellten Beträge voraus.
12.4 Verstößt der Kunde gegen die Bedienungsanleitungen oder Lizenzbedingungen oder bezahlt er in Rechnung gestellte Beträge nicht fristgerecht, gilt ein solcher Verstoß als wesentliche Vertragsverletzung.
13. HÖHERE GEWALT
13.1 Im Falle höherer Gewalt, die Fourcom an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden hindert, wird Fourcom den Kunden unverzüglich darüber informieren und vollständige Angaben zum Ereignis höherer Gewalt sowie zu den Gründen machen, aus denen das Ereignis Fourcom an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindert oder diese verzögert. Fourcom wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf die Vertragserfüllung zu mindern und seine Verpflichtungen dennoch zu erfüllen.
13.2 Ein Fall höherer Gewalt ist ein Ereignis oder Umstand, der außerhalb der Kontrolle, des Verschuldens oder der Fahrlässigkeit der betroffenen Partei liegt und durch die Ausübung angemessener Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können, wobei sich solche Ereignisse oder Umstände auf Folgendes beschränken:
a.) Unruhen, Krieg, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob Krieg erklärt wurde oder nicht), Terrorakte, Bürgerkrieg, Aufstand, Revolution, militärische Erhebung oder widerrechtliche Machtergreifung, Beschlagnahme oder zwangsweise Inanspruchnahme durch staatliche oder sonstige zuständige Behörden;
b.) ionisierende Strahlung oder radioaktive Kontamination durch Kernbrennstoffe oder nukleare Abfälle aus der Verbrennung von Kernbrennstoffen sowie radioaktive, toxische Sprengstoffe oder sonstige gefährliche Eigenschaften nuklearer Anlagen oder Komponenten;
c.) Druckwellen, die durch Luftfahrzeuge oder andere Fluggeräte verursacht werden, welche sich mit Schall- oder Überschallgeschwindigkeit bewegen;
d.) Erdbeben, Überschwemmungen, Brände oder andere Naturkatastrophen physischer Art, jedoch unter Ausschluss von Wetterbedingungen unabhängig von deren Schwere;
e.) landesweite Streiks oder Arbeitskämpfe oder Streiks bzw. Arbeitskämpfe von Arbeitskräften, die nicht bei der betroffenen Partei, deren Unterlieferanten oder Lieferanten beschäftigt sind und die einen wesentlichen Teil der Arbeiten beeinträchtigen, jedoch unter Ausschluss von Arbeitskämpfen, die speziell die Durchführung der Arbeiten oder diesen Vertrag betreffen; und
f.) epidemische oder pandemische Krankheitsausbrüche, die die Fähigkeit einer Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen beeinträchtigen.
14. KÜNDIGUNG
14.1 Kündigung im Allgemeinen
14.1.1 Fourcom ist berechtigt, jede Vereinbarung zu kündigen, wenn der Kunde eine Vereinbarung zwischen den Parteien wesentlich verletzt.
14.2 Kündigung von Wiederverkäufervereinbarungen
14.2.1 Zusätzlich zu Ziffer 14.1 ist Fourcom jederzeit berechtigt, die Zusammenarbeit mit Wiederverkäufern ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Monaten zu kündigen.
14.2.2 Ein Wiederverkäufer ist berechtigt, die Zusammenarbeit ohne Kündigungsfrist zu beenden. Der Wiederverkäufer bleibt jedoch verpflichtet, sämtliche ausstehenden Beträge für bestätigte Bestellungen zu bezahlen.
14.2.3 Wird eine Wiederverkäufervereinbarung entweder durch den Wiederverkäufer oder durch Fourcom beendet und befindet sich der Wiederverkäufer nach Ablauf der Kündigungsfrist noch im Besitz unverkaufter Produkte von Fourcom, ist Fourcom berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Produkte zu einem Betrag zurückzukaufen, der dem Einkaufspreis des Wiederverkäufers entspricht.
15. RÜCKGABERICHTLINIE
15.1 Bestellungen können weder zurückgegeben noch erstattet werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
15.2 Akzeptiert Fourcom eine Anfrage zur Rückgabe gelieferter Produkte, ist Fourcom berechtigt zu verlangen, dass sich die Produkte in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung befinden. Darüber hinaus ist Fourcom berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zehn Prozent (10 %) des Produktwertes zu erheben. Rückerstattungen unterliegen außerdem Preisanpassungen und werden entsprechend den am Tag der Rückerstattung geltenden Preisen angepasst.
16. DATENSCHUTZ
16.1 In allen Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten verweist Fourcom auf die jeweils geltende Datenschutzrichtlinie, die auf www.fourcom.dk verfügbar ist.
17. SALVATORISCHE KLAUSEL
17.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen zwischen Fourcom und dem Kunden weiterhin wirksam und durchsetzbar.
18. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
18.1 Die Parteien vereinbaren, dass ein Wiederverkäufer als unabhängiger Vertragspartner gilt und die Zusammenarbeit in keiner Weise als Arbeitsverhältnis, Agenturverhältnis, Joint Venture, Alleinvertrieb, Franchise, Handelsvertreterverhältnis oder sonstige Beziehung anzusehen ist, die über die in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich geregelte Beziehung hinausgeht.
19. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN
19.1 Fourcom ist berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus der Vereinbarung mit seinen Kunden, einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, auf Dritte zu übertragen.
20. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
20.1 Die Vereinbarung zwischen Fourcom und seinen Kunden, einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, sowie sämtliche Streitigkeiten, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen dem Recht Dänemarks.
20.2 Alle Streitigkeiten zwischen Fourcom und einem Kunden sind in erster Instanz vor dem Stadtgericht Aalborg (Byretten i Aalborg) zu führen.
21. ÄNDERUNGEN
21.1 Fourcom ist berechtigt, diese Verkaufs- und Lieferbedingungen einseitig zu ändern. Die jeweils gültige Fassung ist jederzeit auf www.fourcom.dk verfügbar.